Die Qualität und Haltbarkeit der Geräte und Anlagen (nachfolgend „Produkte“ genannt) wird von Airoclean gewährleistet.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Sofern die Einhaltung dieser Bedingungen durch die Kundschaft nachgewiesen wird, übernimmt Airoclean die gesetzliche Regelung von 2 Jahren ab Lieferung, die Gewährleistung für Mängelfreiheit der bestellten Geräte.
Ausgenommen sind hier explizit Anlagen. Hier wird nur eine Gewährleistung von 1 Jahr gegeben.
Diese kann auf 2 Jahre erweitert werden, sofern nach 12 Monaten ein Service von Airoclean erfolgt oder gleich ein jährlicher Wartungsvertrag mit Airoclean vereinbart wurde. Die Leistung der Anlagen ist massgeblich beeinflusst durch eine regelmässige Wartung.
Airoclean kann die Gewährleistung wahlweise durch Nachbesserung, teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt, Gutschrift bis maximal des Verkaufspreises im Zeitpunkt der Bestellung, oder Minderung erbringen.
Ein generelles Rückgaberecht von mängelfreien und korrekt gelieferten Geräten und Anlagen besteht nicht. Die Gewährleistung wird explizit ausgeschlossen für Produkte welche aus Versehen bestellt wurden.
Wenn die Kundschaft die Produkte weiterverkauft, ist sie verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert die Kundschaft die weiterverkauften Produkte, ist sie für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar.